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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Begriffsbestimmungen für die Anwendung der Zuteilungsregel

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Bei der Auslegung des Erb. Art. 5 Abs. 1 kann weitgehend auf Definitionen in und Interpretationen zu anderen Artikeln des Abkommens zurückgegriffen werden. Der Begriff des unbeweglichen Vermögens ist in den Abs. 2 und 3 dieses Artikels näher geregelt (vgl. Rz. 8, 10 und oben Rz. 2). Die Formulierung „im Zeitpunkt S. 5des Todes“ ist ebenso zu verstehen wie in Erb. Art. 1 (vgl. Erb. Art. 1 Rz. 9). Ob der Erblasser seinen Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten hatte, ist aufgrund des Erb. Art. 4 Abs. 1 zu entscheiden. Bei Erblassern mit Doppelwohnsitz ist der für die Anwendung des Abkommens maßgebliche Wohnsitz gem. Erb. Art. 4 Abs. 2 zu ermitteln.

Unter Vertragsstaat ist gem. Erb. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c entweder die Bundesrepublik Deutschland oder die Schweiz zu verstehen. Das bedeutet, dass Erb. Art. 5 Abs. 1 keine Anwendung auf unbewegliches Vermögen des Erblassers findet, das weder in dem einen noch in dem anderen Vertragsstaat liegt, sondern in einem dritten Staat. Sollte es in einem solchen Fall zu einer Doppelbesteuerung im Verhältnis Bundesrepublik Deutschland/Schweiz kommen, so könnte die Zuteilungs...

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