Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1. Vergleich mit dem DBA 1931/59
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Das Diskriminierungsverbot wurde durch das Zusatzprotokoll vom bereits in das alte DBA 1931/1959 aufgenommen. Das Zusatzprotokoll trat am in Kraft. Art. 12 A entspricht inhaltlich dem heutigen Art. 25. Die in Art. 12 A Abs. 2 enthaltene Definition des Begriffs „Staatsangehöriger“ findet sich im heutigen Abkommen in Art. 3 Abs. 1 Buchst. h. Sprachlich geringe Abweichungen der heutigen Fassung beruhen auf der Anpassung an den Wortlaut der entsprechenden Bestimmung des Art. 24 OECD-Musterabkommen 1963.