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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

6. Werkstätte

  • „e) eine Werkstätte, ...“

59

Begriff. Im Unterschied zur Fabrikationsstätte dient die Werkstätte weniger der industriellen Fertigung, sondern einer handwerklichen Tätigkeit (z.B. Reparaturleistungen, Wartungsarbeiten).

60

Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1. Auch Werkstätten sind nur bei Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 betriebsstättenbegründend. Bei sog. „after-sales-services“ stellt sich im Einzelfall die Frage, ob es sich um Hilfstätigkeiten handelt.

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