Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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Gesetzesmaterialien
Denkschrift der deutschen Bundesregierung
Zu Artikel 14
Dieser Artikel ordnet, der Empfehlung der OECD folgend, die Besteuerung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit ähnlich dem Betriebstättenprinzip bei gewerblichen Einkünften dem Staat der Arbeitsausübung zu, wenn der Steuerpflichtige dort für seine Tätigkeit regelmäßig über eine feste Einrichtung verfügt.