Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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6.1.4 Weitere Verfahrenshinweise
a) Mitwirkungspflichten, § 90 AO, und Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren (EU)
Die Möglichkeit der Durchführung eines Verständigungsverfahrens nach den Doppelbesteuerungsabkommen oder der EU-Schiedskonvention oder der Antrag auf Eröffnung oder die tatsächliche Eröffnung eines Verständigungs- oder Schiedsverfahrens im Laufe einer Außenprüfung entbindet die Beteiligten nicht von ihren Mitwirkungspflichten gemäß § 90 AO.
b) Außenprüfung und Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren (EU)
Ein Antrag auf Eröffnung und die tatsächliche Eröffnung eines Verständigungsverfahrens sowie ein Vorverfahren nach Art. 5 EU-Schiedskonvention stehen der Fortführung und dem Abschluss einer Außenprüfung nicht entgegen. Die für die Durchführung eines eventuellen Verständigungsverfahrens notwendigen Feststellungen sind nach Möglichkeit während der Außenprüfung zu treffen.
c) Festsetzungsfrist und Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren (EU)
Ein Antrag auf Eröffnung des Verständigungs- bzw. Schiedsverfahrens ist als Antrag auf Änderung des Steuerbescheides anzusehen und hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs. 3 AO).
d) Umsetzung einer Verständigungsregelung
Eine Verständigungsrege...