Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1. Zielsetzung
8
Nur DBA-Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten relevant. Das in Art. 26 geregelte Verständigungs- und Konsultationsverfahren dient der Beseitigung von Schwierigkeiten, die sich aus der Auslegung oder der Anwendung des Abk. selbst ergeben, nicht dagegen aus der Anwendung des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten. Widerspricht eine Besteuerung sowohl dem Abk. als auch dem innerstaatlichen Recht, so kann die Einleitung eines Verständigungsverfahrens nur wegen der abkommenswidrigen Besteuerung beantragt werden.
Die Relevanz und Wichtigkeit der Norm ist gerade im deutsch-schweizerischen Raum nicht zu unterschätzen und betraf die letzten Jahre insbesondere den Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung.