Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

II. Allgemeiner Inhalt

2

Erb. Art. 9 ist eine Hilfsnorm zur Ermittlung der jeweils zutreffenden Steuerschuld in den Vertragsstaaten und behandelt den Schuldenabzug. Da das Erb. DBA die Besteuerungsrechte hinsichtlich der einzelnen Nachlassgegenstände aufteilt, ist es auch notwendig festzulegen, welche Schulden in welchem Vertragsstaat in welcher Weise berücksichtigt werden können.

Die Regelung in Erb. Art. 9 unterscheidet danach, ob die Verbindlichkeiten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit bestimmten Vermögensgegenständen stehen (Abs. 1) oder nicht (Abs. 2). Die ersteren werden grundsätzlich von dem Wert der ihnen zugeordneten Vermögensgegenstände, die übrigen Schulden werden von S. 7dem Vermögen, das nur im Wohnsitzstaat des Erblassers besteuert werden darf, abgezogen. Kompliziert wird die Vorschrift im Hinblick auf Fälle, in denen der Bundesrepublik Deutschland entweder nach Erb. Art. 4 Abs. 3, 4 oder nach Erb. Art. 8 Abs. 2 ein Nachbesteuerungsrecht zusteht; hier ist auch die Bundesrepublik Deutschland zum Schuldenabzug verpflichtet. Soweit die Schulden nach diesen Regeln nicht mit positiven Vermögenswerten ausgeglichen werden können, sieht Erb. Art. 9 Abs. 3, 4 weit...

Daten werden geladen...