Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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6. Reichweite des Schutzes
... die die gleiche Tätigkeit ausüben. ...
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Art. 25 Abs. 2 stellt auf die gleiche Tätigkeit eines inländischen Unternehmens ab. Damit ist nicht nur vorgeschrieben, auf welche Weise zu prüfen ist, ob eine Diskriminierung vorliegt. Zugleich ist auch bestimmt, wie weit der Diskriminierungsschutz reicht. Relevant ist nur die Besteuerung, die das Betriebsvermögen und die Tätigkeit der Betriebsstätte zum Gegenstand hat. Andere Umstände, die für S. 27die Besteuerung von Bedeutung sind, bleiben außer Betracht. Das Diskriminierungsverbot betrifft damit u.a. unterschiedliche Vorschriften über die Gewinnermittlung, etwa die Versagung von Abschreibungsmöglichkeiten oder des Ansatzes eines Schuldpostens bei der inländischen Betriebsstätte. Insbesondere ist die rechtliche Unselbständigkeit der inländischen Betriebsstätte kein ausreichendes Merkmal, um einen Schuldenabzug zu versagen. Nach der insoweit maßgebenden dealing-at-arm's-length-Klausel sind der Betriebsstätte im Inland sämtliche Wirtschaftsgüter zuzurechnen, die ein selbstständiger Gewerbebetrieb am gleichen Ort und unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen zur Erzielung eines vergleichbaren Gesc...