Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1. Verhältnis zu anderen staatsvertraglich begründeten Diskriminierungsverboten
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Weitere Diskriminierungsverbote. Im Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz befinden sich noch mindestens drei weitere Bestimmungen in Kraft, welche den Staaten Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit verbieten. Da ist zunächst Art. 1 Abs. 1 und 2 des Vertrags vom zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reiche betreffend Regelung von Rechtsverhältnissen der beiderseitigen Staatsangehörigen im Gebiete des anderen Vertragsteils. Diese Bestimmungen lauten wie folgt:
„Die Angehörigen jedes vertragschliessenden Teiles sollen in dem Gebiete des anderen Teiles in Ansehung ihrer Person und ihres Eigentums den gleichen Rechtsschutz wie die Inländer geniessen.
Auch sollen sie dort befugt sein, in gleicher Weise und unter denselben Bedingungen und Voraussetzungen wie die Inländer jede Art von Gewerbe und Handel auszuüben, ohne anderen oder höheren Auflagen, Abgaben, Steuern oder Gebühren irgendwelcher Art unterworfen zu sein als die Inländer.“
Sodann regelt Art. 2 des Abkommens vom zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mi...