Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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a) Steuerpflicht aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Zugehörigkeit
135
Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht. Nach der persönlichen Stellung des Steuerpflichtigen erfolgt in allgemeiner Umschreibung eine Besteuerung aufgrund unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.
136
Persönliche und wirtschaftliche Zugehörigkeit. Im Ausgangspunkt wird dabei unterschieden zwischen der Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit und derjenigen aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit.
137
Persönliche Zugehörigkeit. Der für die persönliche Zugehörigkeit bei der direkten Bundessteuer maßgebliche Art. 3 DBG lautet:
„(1) Natürliche Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben.
(2) Einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat eine Person, wenn sie sich hier mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält oder wenn ihr das Bundesrecht hier einen besonderen gesetzlichen Wohnsitz zuweist.
(3) Einen steuerrechtlichen Aufenthalt in der Schweiz hat eine Person, wenn sie in der Schweiz ungeachtet vorübergehender Unterbrechung:
a) während mindestens 30 Tagen verweilt und eine Erwerbstätigke...