Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1. Überblick
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Historische Entwicklung. Allgemeines Ziel des DBA Schweiz vom war es u.a., die Abkommensvorteile von in Deutschland Ansässigen zu vermeiden, die durch Investitionen von in der Schweiz inaktiven Unternehmungen das niedrige schweizerische Steuerniveau zu nutzen versuchten. Zudem sollte die Sperrwirkung des DBA 31/59 ggü. dem deutschen AStG beseitigt werden. Das neue AStG trat fast zeitgleich mit dem DBA 1971 in Kraft. Ein Schwerpunkt der Änderungen des DBA Schweiz lag in der Verschärfung der Voraussetzungen zur Anwendung der Freistellungsmethode durch den Ansässigkeitsstaat. Diese Zielsetzungen hatten auch Einfluss auf die Ausgestaltung des Dividendenartikels, der gegenüber der Vorgängerregelung in Art. 6 DBA 31/59 nicht unerhebliche Änderungen aufweist (s. Rz. 2). Das DBA Schweiz wurde mehrfach ergänzt bzw. geändert, im Einzelnen durch die Protokolle vom , vom und , das Revisionsprotokoll vom , das Änderungsprotokoll vom sowie jüngst das Änderungsprotokoll vom . Von den Änderungen war Art. 10 in besonderem Maße betroffen, der in seiner ursprünglichen Fassung acht Absätze enthielt. Art. 10 Abs. 1 entspricht der ur...