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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Artikel 9

Erbschaftsteuern im Sinne des Abkommens (Abs. 1)

28

Abs. 1 enthält die in DBA übliche Aufzählung der Steuern der beiden Vertragstaaten, für die das Abkommen gilt. Zwar zeigt die Verwendung des Wortes „insbesondere“, daß die Aufzählung der betroffenen Steuern nicht enumerativ, sondern nur beispielhaft ist, so daß grundsätzlich gleichartige Steuern, die nicht im Abkommenstext aufgeführt sind, ebenfalls dem Abkommen unterfallen können. Dem kommt allerdings nur theoretische Bedeutung zu, da es keine anderen als die in den Nummern 1 und 2 des Art. 9 Abs. 1 genannten Steuern in den beiden Vertragstaaten gibt, die als Erbschaftsteuern anzusehen sind. Neue Steuern mit S. 12Erbschaftsteuercharakter, die nach Abschluß des Abkommens in den Vertragstaaten neu eingeführt werden, sind ausdrücklich als ebenfalls dem Abkommen unterworfen erwähnt.

29

Für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland ist in Art. 9 Abs. 1 Nr. 1 nur die Erbschaftsteuer aufgeführt. Gesonderte Erbschaftsteuern der Bundesländer entsprechend den Erbschaftsteuern der Schweizer Kantone sind ausgeschlossen. Den Bundesländern fließt zwar nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG das Aufkommen der Erbschaftsteuer zu. Das Geset...

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