Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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c) Verwaltungsgesellschaften
635
Einleitung. Mit der STAF wurde der Status der Verwaltungsgesellschaft per aufgehoben. Da für die Steuerjahre bis und mit 2019 die Besteuerung der Verwaltungsgesellschaft nach wie vor Geltung hat, werden die nachfolgenden Erläuterungen beibehalten. Zu den einzelnen Regelungen der STAF vgl. vorstehend Rz. 633. Die EU-Kommission hat in dem gegen die Schweiz eingeleiteten Verfahren wegen verbotener Beihilfen u.a. zwischen Verwaltungsgesellschaften und gemischten Gesellschaften differenziert. Eine Verwaltungsgesellschaft ist in der an diese Gesellschaften angepassten Terminologie auf Verwaltungstätigkeit beschränkt (z.B. Verwaltung von Anlagen, Hilfstätigkeiten). Die Gesellschaften haben oft keine lokale Präsenz. Bei näherem Hinsehen wird deutlich, dass die Klassifizierung dieser Gesellschaften in der Besteuerungspraxis und der Literatur allerdings nicht einheitlich erfolgt. Diese Frage stellt sich nicht hinsichtlich des gleichfalls angegriffenen Systems der Besteuerung der Holdinggesellschaften; denn hier bestehen keine Schwierigkeiten der Eingruppierung. Im Sinne einer einheitlichen Klassifizierung der Regelungen in Art. 28 StHG ...