Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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e) Erleichterungen für neu gegründete Unternehmen
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Grundlagen. In den meisten Kantonen kann der Regierungsrat die Gründung neuer Unternehmen, die für den Kanton oder eine Region von wirtschaftlicher Bedeutung sind, fördern. Die Förderung kann in einem vollen oder teilweisen Verzicht auf die Besteuerung bestehen (Steuererleichterungen). Diese Privilegierung ist zeitlich auf höchstens 10 Jahre befristet. Der Bund sowie einige Kantone sehen eine derartige Vergünstigung nicht vor. Auch nach dem Steuerharmonisierungsgesetz steht den Kantonen das Recht zu, die vorstehend umschriebenen Steuervergünstigungen weiter zu gewähren (Art. 23 Abs. 3 StHG). Gleiches gilt auch nach dem Konkordat vom über den Ausschluss von Steuerabkommen. In der Praxis ist auch bei der direkten Bundessteuer eine Förderung der vorstehend angesprochenen Unternehmen nicht ausgeschlossen. Zuständig für die Bewilligung dieser Erleichterungen ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Eidgenössischen Departments für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Die seit 2008 geltende Regelung hat ihre Grundlage im Bundesgesetz über Regionalpolitik (Art. 12) und der Verordnung des Bundesrat...