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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

c) Steuerabzug auf Arbeitseinkünfte bei beschränkter Steuerpflicht

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Kurzaufenthalte, Grenzgänger, Wochenaufenthalter, internationaler Verkehr. Nach Art. 91 DBG unterliegen im Ausland wohnhafte Grenzgänger, Wochenaufenthalter und Kurzaufenthalter für ihr in der Schweiz erzieltes Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit der Quellensteuer. Ebenfalls der Quellensteuer unterliegen im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer, die für Arbeit im internationalen Verkehr an Bord eines Schiffes oder eines Luftfahrzeuges oder bei einem Transport auf der Straße Lohn oder andere Vergütungen von einem Arbeitgeber mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz erhalten; davon ausgenommen bleibt die Besteuerung der Seeleute für Arbeit an Bord eines Hochseeschiffes. Die Art der Besteuerung richtet sich in diesem Falle weitgehend nach den für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen (Art. 83-86 DBG). Im Einzelnen gilt Folgendes:

947

Bruttoeinkünfte als Steuergrundlage. Die Quellensteuer wird von den Bruttoeinkünften berechnet. Steuerbar sind die Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit, die Nebeneinkünfte wie geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen sowie Naturalleist...

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