Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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5. Revisionsprotokoll vom
4
Gemäß Art. 20 Änderungsprotokoll vom wird durch die Ergänzung, dass die Bestimmung auch für Personen gilt, die in keinem Vertragsstaat ansässig ist, die Angleichung an das OECD-MA sichergestellt (vgl. auch Rz. 1 und 18). Das Gesetzgebungsverfahren muss in beiden Ländern noch durchlaufen werden.