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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

b) Steuerbare Einkünfte

211

Allgemeine Umschreibung. Im DBG sind die steuerbaren Einkünfte in den Art. 16-23 aufgeführt. In Art. 16 Abs. 1 DBG ist in allgemeiner Umschreibung festgelegt, dass der Einkommenssteuer alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte unterliegen. Nach Art. 16 Abs. 3 DBG sind Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen steuerfrei. Sodann erfolgt in den sich anschließenden Artikeln eine Einzelaufzählung von Einkünften.

S. 30

212

Einzelaufzählung von Einkünften. Bei diesen handelt es sich um solche aus

  • unselbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 17 DBG)

    alle Einkünfte aus privatrechtlichem oder öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis mit Einschluss der Nebeneinkünfte wie Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke, Gratifikationen, Trinkgelder, Tantiemen, geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen und andere geldwerte Vorteile (die vom Arbeitgeber getragenen Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung einschließlich Umschulungskosten, stellen unabhängig von deren Höhe keinen anderen geldwerten Vorteil dar);

    Kapitalabfindungen aus einer mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Vorsorgeeinrichtung unterliegen einem besonderen Steuerregime;

  • sel...

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