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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

b) Holdingprivileg

626

Einleitung. Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung („STAF“), welches anlässlich der Volksabstimmung vom die Zustimmung der Schweizer Stimmberechtigten fand, wurde der Status der Holdinggesellschaft per aufgehoben. Da für die Steuerjahre bis und mit 2019 die Holdingbesteuerung nach wie vor Geltung hat, werden die nachfolgenden Erläuterungen beibehalten. Zu den einzelnen Regelungen der STAF vgl. nachfolgend Rz. 633.

Holdinggesellschaften charakterisieren sich dadurch, dass ihr Zweck nach Satzung und tatsächlicher Durchführung ausschließlich oder doch überwiegend darin besteht, Beteiligungen an anderen Gesellschaften zu erwerben und zu verwalten. Holdinggesellschaft kann eine Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft sein. Vereine, Stiftungen und schweizerische Personengesellschaften können das Privileg mithin nicht in Anspruch nehmen. Dagegen können die schweizerischen Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften, die den begünstigten schweizerischen Gesellschaften vergleichbar sind, das Holdingprivileg in Anspruch nehmen. Im Unterschied zu den...

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