Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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II. Allgemeiner Inhalt
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Zielsetzung und Inhalt. Erb. Art. 12 regelt zwei Verfahren zur Beseitigung von Auslegungs- und Anwendungsproblemen des Abkommens: das Verständigungsverfahren (Abs. 1 und 2) als spezifischer abkommensrechtlicher Rechtsbehelf des Steuerpflichtigen gegen eine fehlerhafte Abkommensanwendung in einem konkreten Fall sowie das Konsultationsverfahren (Abs. 3) als besonderes bilaterales Kooperationsinstrument zur Entwicklung einer abgestimmten Anwendungspraxis in einer unbestimmten Anzahl von Zweifelsfällen. Dabei unterscheidet das Abkommen zwei Arten von Zweifelsfällen: diejenigen innerhalb des Anwendungsbereichs des Abkommens (Erb. Art. 12 Abs. 3 Satz 1) und diejenigen außerhalb seines Anwendungsbereichs (Erb. Art. 12 Abs. 3 Satz 2). Erb. Art. 12 Abs. 4 enthält gemeinsame Verfahrensvorschriften. Für nähere Ausführungen wird auf die Erläuterungen zu ESt Art. 26 Rz. 8-13 verwiesen.