Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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e) Ergänzende Bemerkungen
650.10
Vielfältige andere Bezeichnungen. Die vorstehende Klassifizierung, die derjenigen durch die EU-Kommission im Wesentlichen entspricht, zeigt die durch das StHG vorgegebene Grundstrukturierung auf. In der Praxis werden noch vielfältige andere Bezeichnungen benutzt, die teilweise auf die Vielfalt der kantonalen Begriffswahlen zurückzuführen sind. Beispielhaft seien angeführt:
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Zwischenholding
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Dies ist bei Auslandsgesellschaft die übliche Holdingausgestaltung.
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Domizilgesellschaft
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Diese wird auch als Briefkastengesellschaft bezeichnet. Eine solche Gesellschaft hat in ihrer reinen Ausprägung im Kanton keine Geschäftsräume, keinen Grundbesitz und kein eigenes Personal. Sie domiziliert in der Regel bei einem Massendomizil, das üblicherweise ein Anwalt, Notar, Treuhänder usw. bereitstellt. Sie erledigen die Verwaltung nach den Anweisungen eines ausländischen Gründers.
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Basisgesellschaft
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So werden häufig als Domizil-, Verwaltungsgesellschaften und gemischte Gesellschaften bezeichnet, wenn sie als zwischengeschaltete Basen dienen, deren Geschä... |