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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

e) Ergänzende Bemerkungen

650.10

Vielfältige andere Bezeichnungen. Die vorstehende Klassifizierung, die derjenigen durch die EU-Kommission im Wesentlichen entspricht, zeigt die durch das StHG vorgegebene Grundstrukturierung auf. In der Praxis werden noch vielfältige andere Bezeichnungen benutzt, die teilweise auf die Vielfalt der kantonalen Begriffswahlen zurückzuführen sind. Beispielhaft seien angeführt:


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Zwischenholding
Dies ist bei Auslandsgesellschaft die übliche Holdingausgestaltung.
Domizilgesellschaft
Diese wird auch als Briefkastengesellschaft bezeichnet. Eine solche Gesellschaft hat in ihrer reinen Ausprägung im Kanton keine Geschäftsräume, keinen Grundbesitz und kein eigenes Personal. Sie domiziliert in der Regel bei einem Massendomizil, das üblicherweise ein Anwalt, Notar, Treuhänder usw. bereitstellt. Sie erledigen die Verwaltung nach den Anweisungen eines ausländischen Gründers.
Basisgesellschaft
So werden häufig als Domizil-, Verwaltungsgesellschaften und gemischte Gesellschaften bezeichnet, wenn sie als zwischengeschaltete Basen dienen, deren Geschä...

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