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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

IV. Anrechnung der deutschen Kapitalertragsteuer auf die Wehrsteuer

162

1. Die im DBAD 31/59 vorgesehene Anrechnung der deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividenden wird letztmals für die Wehrsteuer der 16. Periode gewährt (Art. 7 Abs. 3 VO DBAD). Sofern der Steuerpflichtige keine Änderung der Veranlagung für das Steuerjahr 1972 verlangt (Art. 7 Abs. 1 und 2 VO DBAD; auch Nr. 153), wird auch auf die für das Jahr 1872 geschuldete Wehrsteuer angerechnet.

163

Eine Anrechnung auf die Wehrsteuer der 17. Periode ist ausgeschlossen. In der Regel entfällt daher eine Anrechnung für die Kapitalertragsteuer, die auf im Jahre 1971 fällig gewordenen Dividenden abgezogen worden ist. Eine Ausnahme tritt nur ein, wenn wegen Neueintritt in die Steuerpflicht im Jahre 1971 oder wegen Zwischenveranlagung Einkünfte des Jahres 1971 in die Bemessungsgrundlage der für die 16. Periode geschuldeten Wehrsteuer einbezogen werden müssen. Sind die Voraussetzungen für die Steuerpflicht oder für die Zwischenveranlagung erst im Jahre 1972 eingetreten, so richtet sich die Veranlagung ausschliesslich nach dem DBAD 71.

164

2. In den Vorarbeiten für die VO DBAD ist festgestellt worden, dass Gesellschaften mit ge...

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