Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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II. Steuerpflichtiger
1 Der Steuerpflichtige ist für die vollständige und richtige Deklaration von erhaltenen Mitarbeiterbeteiligungen in seiner Steuererklärung verantwortlich.
2 Mitarbeiteraktien, freie börsenkotierte Mitarbeiteroptionen und Mitarbeiteroptionen, welche vor dem bereits bei Abgabe oder Vesting besteuert wurden, sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zum Verkehrs- bzw. Formelwert zu deklarieren.
3 Alle übrigen Mitarbeiterbeteiligungen, sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis „pro memoria“, d.h. ohne Wert aufzuführen.