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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

II. Steuerpflichtiger

1 Der Steuerpflichtige ist für die vollständige und richtige Deklaration von erhaltenen Mitarbeiterbeteiligungen in seiner Steuererklärung verantwortlich.

2 Mitarbeiteraktien, freie börsenkotierte Mitarbeiteroptionen und Mitarbeiteroptionen, welche vor dem bereits bei Abgabe oder Vesting besteuert wurden, sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zum Verkehrs- bzw. Formelwert zu deklarieren.

3 Alle übrigen Mitarbeiterbeteiligungen, sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis „pro memoria“, d.h. ohne Wert aufzuführen.

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

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