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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

5.5.2 Vermeidung der doppelten Erfassung in Fällen der Beteiligungsveräußerung oder Liquidation

Wird eine Beteiligung an einer nahe stehenden ausländischen Gesellschaft veräußert oder wird eine solche Gesellschaft liquidiert und haben Vorgänge früherer Veranlagungszeiträume beim Gesellschafter zu einer Berichtigung nach § 1 AStG geführt, die noch nicht verrechnet worden ist (Tz. 5.5.1 Buchst. d), ist das Vermögen der ausländischen Gesellschaft höher als es wäre, wenn die Gesellschaft einen dem Fremdvergleich entsprechenden Preis gezahlt hätte. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung kann in diesen Fällen der außerhalb der Bilanz angesetzte Berichtigungsbetrag (Tz. 5.3.3) aus Billigkeitsgründen vom Erlös abgezogen werden. Die Kürzung kann auch zu einem Negativbetrag führen.

Handelt es sich bei dem den Gewinn bzw. Bezug erhaltenden Anteilseigner um eine Körperschaft, ist der Kürzungsbetrag dem steuerfreien Ergebnis nach § 8b Abs. 2 KStG zuzuordnen. Die Kürzung wirkt sich im Rahmen der Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG nicht aus. Infolgedessen gelten 5 v.H. des nicht gekürzten Gewinns bzw. Bezugs beim Anteilseigner als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Ist der Anteilse...

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