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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

a) Steuerbemessung

995

Generell. Ist Einkommen oder Vermögen vorhanden, das der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, kommt die für den Steuerpflichtigen maßgebende Besteuerung zur Anwendung.

Kapitalgesellschaften haben die direkte Bundessteuer vom Ertrag zu entrichten. Hinzu tritt die Gewinnsteuer und die Kapitalsteuer nach den kantonalen Steuergesetzen.

996

Natürliche Personen. Für natürliche Personen greift parallel die direkte Bundessteuer ein - Vermögensbesteuerung auf Bundesebene besteht nicht -, und in den Kantonen werden die dort geltenden Einkommen- und Vermögenssteuern erhoben.

997-999

Einstweilen frei.

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