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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

b) Gewinnermittlung

515

Grundzüge. Die Grundzüge der Berechnung des Reingewinns sind in Art. 58 DBG geregelt. Hiernach setzt sich der steuerbare Reingewinn zusammen aus

  • dem Saldo der Erfolgsrechnung unter Berücksichtigung des Saldovortrags aus dem Vorjahr - Zurechnung bei Verlustvortrag, Abzug bei Gewinnvortrag,

  • erhöht oder vermindert um alle das Geschäftsergebnis bestimmenden Vorgänge, die nicht geschäftsmäßig begründeten Aufwand darstellen, wie

    • Kosten für die Anschaffung, Herstellung oder Wertmehrung von Gegenständen des Anlagevermögens

    • geschäftsmäßig nicht begründete Abschreibungen und Rückstellungen

    • Einlagen in die Reserven

    • Einzahlungen auf das Eigenkapital aus Mitteln der juristischen Person, soweit sie nicht aus als Gewinn versteuerten Reserven erfolgen

    • offene und verdeckte Gewinnausschüttungen und

    • geschäftsmäßig nicht begründete Zuwendungen an Dritte

  • nicht in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Erträgen mit Einschluss der Kapital-, Aufwertungs- und Liquidationsgewinne. Der Liquidation steht die Verlegung des Sitzes, der Verwaltung, eines Geschäftsbetriebs oder einer Betriebsstätte ins Ausland gleich.

Mit der STAF wurde Letzteres durch die Bestimmung von Art. 61b DBG ersetzt. Danach werden bei Be...

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