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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

b) Einzelausgestaltung

755

Unterschiedliche kantonale Regelungen. Im Einzelnen sei zur Besteuerungsart noch Folgendes bemerkt:

In vielen Kantonen erfolgt eine durchgehende Besteuerung der Grundstückgewinne mit einer Sondersteuer. Es handelt sich dabei um eine ausschließliche Steuer. Dies bedeutet, dass die Gewinne unabhängig davon, ob sie im Privatvermögen oder im Geschäftsvermögen anfallen, grundsätzlich nur von dieser Steuer erfasst werden und demnach keiner weiteren Steuer unterliegen. Es ist allerdings S. 95darauf hinzuweisen, dass solche Kantone für bestimmte Gewinne zum Teil auch die Einkommenssteuer erheben.

756

Mehrheitlich Sondersteuer oder Einkommensteuer. Die Mehrheit der Kantone unterwirft Grundstückgewinne jedoch entweder einer Sondersteuer oder der Einkommenssteuer: Auf Grundstückgewinne des Privatvermögens wird die Sondersteuer und auf solche des Geschäftsvermögens die Einkommenssteuer oder Gewinnsteuer erhoben. Auch der Bund erhebt die Einkommenssteuer bzw. die Gewinnsteuer für Grundstückgewinne des Geschäftsvermögens. Diese grundsätzliche Zuweisung wird allerdings durchsetzt von einer Vielzahl von Sonderbestimmungen, die von Kanton zu Kanton variieren.

757

Gewerbsmäß...

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