Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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II. Allgemeiner Inhalt
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Ratifikationsklausel. Art. 32 enthält die sog. Ratifikationsklausel, durch die sich die Ratifizierungsbedürftigkeit des Abk. als völkerrechtlicher Vertrag aus diesem selbst ergibt. Das völkerrechtliche Verfahren zum Abschluss von Verträgen kann entweder in einem vereinfachten oder in einem zusammengesetzten Verfahren erfolgen. Bestandteil des letzteren ist die Abgabe der Erklärung des Staatsoberhaupts gegenüber dem anderen Vertragspartner, die die völkerrechtliche Bindung bewirkt. Art. 32 Abs. 1 sieht das zusammengesetzte Verfahren vor. Zwar legt die Unterzeichnung den Vertragstext endgültig als amtlich und unveränderlich fest. Gleichwohl ist damit noch keine rechtliche Bindungswirkung des Vertrages eingetreten. Wird das innerstaatliche Zustimmungsverfahren nicht durchgeführt oder scheitert es, unterbleibt die an sich nachfolgende völkerrechtliche Ratifikation.
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Ratifikation und Inkrafttreten. Vom, der sich aus Art. 32 Abs. 1 ergibt, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens zu unterscheiden. Dieser ist in Art. 32 Abs. 2 geregelt und bestimmt, ab wann das Abk. auf die Besteuerung anzuwenden ist. Schließlich sind die Vertragsstaaten aufgrund des Art. 3...