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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

IV. Besteuerungsrecht des Entsendestaates (Abs. 2)

Soweit Einkünfte oder Vermögenswerte ...

46

Einkünfte und Vermögenswerte. Diese Begriffe sind nach den Gesetzen über die Steuern vom Einkommen und Vermögen zu bestimmen, die nach Art. 2 unter das Abk. fallen.

47

Danach ergibt sich der Begriff der der Besteuerung in Deutschland als Entsendestaat unterliegenden Einkünfte aus § 2 Abs. 1 EStG; der Begriff der - derzeit steuerrechtlich nicht von praktischer Bedeutung - Vermögenswerte richtet sich nach § 1 Abs. 1 VStG sowie § 2 Abs. 2 VStG i.V.m. § 121 BewG. Das der Besteuerung in der Schweiz als Entsendestaat unterliegende Einkommen ist jedes Entgelt für irgendeine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit.

48-50

Einstweilen frei.

... wegen der einer Person nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer zwischenstaatlicher Verträge zustehenden diplomatischen oder konsularischen Vorrechte ...

51

Betroffene. Art. 29 Abs. 2, der wörtlich mit den Empfehlungen in Art. 27 OECD-MK 1963 Nr. 2 übereinstimmt, soll auf der fiskalischen Immunität des Diplomaten oder der Mitglieder konsularischer Posten beruhende ungerechtfertigte Vorteile verhindern. Andererseits gestattet es der Wortlaut nicht, wozu kein Anlass bestünde, den Diplomaten schlec...

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