Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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IV. Besteuerungsrecht des Entsendestaates (Abs. 2)
Soweit Einkünfte oder Vermögenswerte ...
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Einkünfte und Vermögenswerte. Diese Begriffe sind nach den Gesetzen über die Steuern vom Einkommen und Vermögen zu bestimmen, die nach Art. 2 unter das Abk. fallen.
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Danach ergibt sich der Begriff der der Besteuerung in Deutschland als Entsendestaat unterliegenden Einkünfte aus § 2 Abs. 1 EStG; der Begriff der - derzeit steuerrechtlich nicht von praktischer Bedeutung - Vermögenswerte richtet sich nach § 1 Abs. 1 VStG sowie § 2 Abs. 2 VStG i.V.m. § 121 BewG. Das der Besteuerung in der Schweiz als Entsendestaat unterliegende Einkommen ist jedes Entgelt für irgendeine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit.
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Einstweilen frei.
... wegen der einer Person nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer zwischenstaatlicher Verträge zustehenden diplomatischen oder konsularischen Vorrechte ...
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Betroffene. Art. 29 Abs. 2, der wörtlich mit den Empfehlungen in Art. 27 OECD-MK 1963 Nr. 2 übereinstimmt, soll auf der fiskalischen Immunität des Diplomaten oder der Mitglieder konsularischer Posten beruhende ungerechtfertigte Vorteile verhindern. Andererseits gestattet es der Wortlaut nicht, wozu kein Anlass bestünde, den Diplomaten schlec...