Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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7.2 Grundsätze
Bei der Berechnung der Quellensteuer nach dem Jahresmodell entspricht das Kalenderjahr der Steuerperiode. Obwohl Letzteres massgebend ist, muss der Schuldner der steuerbaren Leistung die Quellensteuer trotzdem monatlich einbehalten und darüber abrechnen (vgl. Ziffern 9.3.3 und 9.3.4 unten).
Für die Berechnung des Quellensteuerabzugs sind die monatlichen Bruttoeinkünfte massgebend. Für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens ist es jedoch erforderlich, das gesamte im betreffenden Jahr der Quellenbesteuerung unterliegende Bruttoeinkommen zu berücksichtigen. Die Höhe des Quellensteuerabzugs wird auf der Grundlage des Bruttoeinkommens des betreffenden Monats durch Multiplikation dieses Einkommens mit dem Steuersatz des anzuwendenden Quellensteuertarifs ermittelt. Das gleiche Verfahren ist anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer auf Stundenlohnbasis beschäftigt ist und ihm sein Gehalt monatlich ausbezahlt wird (vgl. Beispiele in den nachfolgenden Ziffern).
Eine Ausnahme bilden Vergütungen, die für zurückliegende oder zukünftige Perioden bezahlt werden (bspw. Boni, Mitarbeiterbeteiligungen), auf die infolge Ansässigkeit oder Arbeitsausübung im Ausland e...