Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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c) Wegzug aus Deutschland in die Schweiz
1048.3
Erben in Deutschland weiterhin steuerpflichtig. Ein Wegzug aus Deutschland in die Schweiz führt nur dann zu der angestrebten günstigen schweizerischen Besteuerung, wenn auch die Erben in die Schweiz ziehen, denn nach innerstaatlichem deutschem Erbschaftssteuerrecht knüpft die Erbschafts- und Schenkungssteuer subjektiv sowohl an den Erblasser als auch den Erben an. Das Erbschaftsteuer-DBA mit der Schweiz steht dieser Besteuerung nicht entgegen; denn es lässt eine entsprechende Besteuerung ausdrücklich zu. Eine dadurch mögliche Doppelbesteuerung wird durch Anrechnung der schweizerischen Steuer auf die entsprechende deutsche Steuer behoben. Für Schenkungen gilt hinsichtlich der Anknüpfung Ähnliches. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Erbschaftsteuer-DBA für die Schenkungssteuer nicht gilt und daher insoweit nur das jeweilige innerstaatliche Recht anzuwenden ist. Aber auch für den Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit bleibt es nach deutschem Steuerrecht bei einer erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht von bis zu fünf Jahren. Darüber hinaus kann es zur sogenannten erweiterten beschränkten Erbschaft- und...