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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

a) Steuererhebungsverpflichtung

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Nach Art. 2 StHG erheben die Kantone

  • eine Einkommens- und eine Vermögenssteuer von den natürlichen Personen,

  • eine Gewinn- und Kapitalsteuer von den juristischen Personen,

  • eine Quellensteuer von bestimmten natürlichen und juristischen Personen und

  • eine Grundstückgewinnsteuer.

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Quellensteuer. Bei der Quellensteuer handelt es sich zum einen um die der ausländischen Arbeitnehmer einschließlich derjenigen, die zwar in der Schweiz wohnen, jedoch eine fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung („C-Bewilligung“) nicht besitzen. Zum anderen sollen auch bestimmte Einkünfte aus schweizerischen Quellen von weiteren im Ausland wohnhaften Steuerpflichtigen - Künstler, Sportler, Verwaltungsräte usw. - steuerlich erfasst werden können (s. auch Rz. 930 ff.).

78-80

Einstweilen frei.

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