Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2. Vergleich mit OECD-Musterabkommen
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Vergleich zum OECD-MA. Art. 7 Abs. 1-6 und Abs. 8 des DBA 71 folgen - mit einer unwesentlichen Abweichung in Abs. 1 - dem Wortlaut des Musterabkommens. Dem deutschschweizerischen DBA eigentümlich ist hingegen die Regelung des Abs. 7 (s. Rz. 6), die weder im Musterabkommen noch in sonstigen von Deutschland oder der Schweiz abgeschlossenen DBA eine Entsprechung findet.
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Einstweilen frei.