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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

VII. Betriebsstätte und Tätigkeit eines unabhängigen Vertreters (Abs. 7)

„Ein Unternehmen eines Vertragsstaats wird nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebsstätte in dem anderen Vertragsstaat, weil es dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln.“

26

Erb. Art. 6 Abs. 7 legt fest, dass die Tätigkeit eines unabhängigen Vertreters für ein Unternehmen im Regelfall nicht zum Entstehen einer Betriebsstätte des Unternehmens führt.

Diese Regelung stimmt sachlich vollständig mit ESt Art. 5 Abs. 6 überein, so dass auf die Kommentierung dazu Bezug genommen werden kann (vgl. dort ESt Art. 5 Rz. 90 ff.).

27

Nicht zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer des Kantons (Vgl. Erb. Art. 2 Rz. 45), sondern zu § 5 des kantonalen Steuergesetzes Zürich hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit Urteil vom das Vorliegen einer zürcherischen Betriebstätte in folgendem Fall angenommen: Ein ausländischer Kaufmann ließ durch eine zürcherische Aktiengesellschaft als Treuhänderin, der die Anlagen und das Personal einer and...

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