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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

3. Verweisungen (Abs. 2 Satz 3)

„Die Artikel 4 Absatz 5 und 10 Absatz 1 sind entsprechend anzuwenden.“

a) Erb. Art. 4 Abs. 5: Einschränkung des Begriffs „ständige Wohnstätte“

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Erb. Art. 8 Abs. 2 Satz 3 enthält zwei unterschiedliche Verweisungen. Die erste bezieht sich auf Erb. Art. 4 Abs. 5; diese Vorschrift enthält eine negative Abgrenzung des Begriffs ständige Wohnstätte von bestimmten Wohnungen und Räumlichkeiten, in denen ein nur gelegentlicher Aufenthalt keine ständige Wohnstätte begründet (vgl. dazu die Erläuterungen in Erb. Art. 4 Rz. 28). Im Rahmen des Erb. Art. 8 Abs. 2 ist Erb. Art. 4 Abs. 5 entsprechend zur Entscheidung über die Frage heranzuziehen, ob der Erwerber des Nachlassvermögens im Zeitpunkt des Todes des Erblassers über eine ständige Wohnstätte nach den Begriffen des Erb. DBA in der Bundesrepublik Deutschland verfügte. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Wohnung oder Räumlichkeit Erholungs-, Kur-, Studien- oder Sportzwecken dient und nachweislich nur gelegentlich verwendet wird. Wegen des eindeutigen Wortlauts des Erb. Art. 4 Abs. 5 wird man davon ausgehen müssen, dass eine nur gelegentliche Nutzung einer Wohnung oder Rä...

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