Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2. Repartitionswerte
Landwirtschaftliche Liegenschaften werden in allen Kantonen nach der Verordnung des Bundesrates über das bäuerliche Bodenrecht geschätzt, weshalb der interkantonale Repartitionswert für landwirtschaftliche Grundstücke in der Regel 100 % beträgt.
Bei nicht-landwirtschaftlichen Liegenschaften wurden ab der Steuerperiode 2002 bis 2018 die Repartitionswerte auf der Basis von 70 % der Referenzgrösse (Kanton mit tiefstem Medianwert) ermittelt. Ab der Steuerperiode 2019 basiert die Ermittlung der Repartitionswerte auf 100 % der Referenzgrösse. Dadurch steigen zwar die Repartitionswerte, das Verhältnis unter den Kantonen bleibt aber im wesentlichen unverändert.
Der Repartitionswert beträgt in der Regel in Prozenten des kantonalen Steuerwertes:
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Kanton | Nichtlandwirtschaftliche Grundstücke % | Landwirtschaftliche Grundstücke % | ||
|---|---|---|---|---|
Ab 2020 | Ab 2019 | 2002-2018 | ab 2002 | |
AG
|
130
|
130
|
85
|
100
|
AI
|
110
|
110
|
110
|
100
|
AR
|
100
|
100
|
... | |