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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Tageweise Teilzeitbeschäftigte

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Bei einem Teilzeitbeschäftigten, der nur tageweise im anderen Staat beschäftigt ist, ist die Anzahl von 60 unschädlichen Tagen durch proportionale Kürzung herabzusetzen (Verhandlungsprotokoll, Tz. II Nr. 4). Bezugsgrößen sind hierbei die im jeweiligen Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitstage zu den bei Vollzeitbeschäftigung betriebsüblichen Arbeitstagen. Bei einer 5-Tage-Woche ist von 250 betriebsüblichen Arbeitstagen, bei einer 6-Tage-Woche von 300 betriebsüblichen Arbeitstagen auszugehen. Urlaubstage sind bei beiden Rechengrößen aus Vereinfachungsgründen nicht abzuziehen.

S. 101

Beispiel:

Eine Person, wohnhaft in Deutschland, arbeitet ganzjährig zwei Tage pro Woche in der Schweiz. An 23 Tagen kehrt sie aus beruflichen Gründen nicht an ihren Wohnsitz zurück.

  • a) Im Betrieb ist eine 5-Tage-Woche üblich.

  • b) Im Betrieb ist eine 6-Tage-Woche üblich.

Unschädlich sind bei


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a)
25
60
2 52 / 250
;
b)
21
60
2 52 / 300
Nichtrückkehrtage. ...

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