Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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g) Ausschließlichkeitsregelung des StHG
655
Katalog der Vorzugsregimes abschließend. In Art. 28 Abs. 6 StHG ist ausdrücklich festgelegt, dass die Gewährung anderer Ausnahmen von der ordentlichen Besteuerung durch Kantone und Gemeinden nicht zulässig ist. Für die Besteuerung legen Art. 28 StHG - Abs. 1 (Beteiligungsabzug auf Dividenden) und Abs. 1 (Beteiligungsabzug auf Kapitalgewinnen) - einen Rahmen fest, den die Kantone und Gemeinden bei ihrer Gesetzgebung zu beachten haben.
656-659
Einstweilen frei.