Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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4. Insbesondere: Personengesellschaften und grenzüberschreitende Lizenzgebühren
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Allgemeines. Besondere Schwierigkeiten entstehen regelmäßig bei der Vereinnahmung von Lizenzgebühren aufgrund einer durch einen Gesellschafter (Mitunternehmer) „seiner“ Personengesellschaft gewährten Nutzungsüberlassung von Lizenzgegenständen. Die Personengesellschaften sind nach innerstaatlichem Steuerrecht selbst nicht einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig, ihr Gewinn wird anteilig ihren Mitunternehmern zugerechnet und unterliegt bei diesen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Beide Vertragstaaten behandeln die Personengesellschaft insoweit „transparent“. Personengesellschaften sind selbst nicht „Person“ im abkommensrechtlichen Sinne (vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. d). Auf Abkommensebene bereiten v.a. die Besonderheiten des innerstaatlichen deutschen Steuerrechts, namentlich die rein vermögensverwaltenden gewerblich geprägten Personengesellschaften i.S.v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG und die Behandlung von Lizenzgebühren als Sondervergütungen i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, besondere Anwendungsschwierigkeiten.
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Vermögensverwaltende gewerblich geprägte Personengesellschaften. Nach deutschem Steuerrecht führen die über gewerblich...