Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Tatbestandsmerkmale

151

In einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft. Die Begriffe der „Gesellschaft“ und deren „Ansässigkeit im anderen Vertragsstaat“ sind in Art. 10 grds. einheitlich auszulegen (s. dazu Rz. 17 und 18). Der Begriff der „Ansässigkeit“ bezieht sich tatbestandsseitig auf die abkommensrechtliche Ansässigkeit i.S.v. Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 8. Auf Tatbestandsseite werden also auch Gesellschaften erfasst, die als sog. doppelansässige Gesellschaften in beiden Vertragsstaaten i.S.v. Art. 4 Abs. 1 ansässig sind, aber nach Art. 4 Abs. 8 für Abkommenszwecke nur in einem der beiden Vertragsstaaten als ansässig gelten. Rechtsfolgenseitig wird die Anwendung von Art. 10 Abs. 6 faktisch aber auf nur in einem der beiden Vertragsstaaten i.S.v. Art. 4 Abs. 1 ansässige Gesellschaften reduziert (s. Rz. 165).

152

Beziehen von Gewinnen oder Einkünften aus dem anderen Vertragsstaat. Die Begriffe „Gewinne“ und „Einkünfte“ können im Sinne von Art. 24 (dazu Rz. 55, 67) verstanden werden. Den Begriff des „Beziehens“ wird man mit dem Begriff des „stammen aus“ i.S.v. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 gleichsetzen können. Der „andere“ Vertragsstaat ist in diesem Fall stets der Vertr...

Daten werden geladen...