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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des Art. 18

Vorbehaltlich des Art. 19 ...

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Art. 19 geht der Regelung des Art. 18 vor. Danach können die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gezahlten Ruhegehälter stets im Staat der zahlenden Kasse besteuert werden (vgl. Art. 19 Rz. 6 ff.), und zwar - anders als in Art. 19 Abs. 2 OECD-MA geregelt - auch dann, wenn der in dem anderen Staat ansässige Empfänger Staatsangehöriger des Ansässigkeitsstaates ist (s. Art. 19 Rz. 20). Umstritten ist die steuerliche Zuordnung der Ruhegehälter von früheren Bediensteten gewerblicher Eigenbetriebe der öffentlichen Hand. Während die deutsche Finanzverwaltung die Auffassung vertritt, dass diese Bezüge unter Art. 18 fallen, ist die Eidgenössische Steuerverwaltung der - wohl richtigeren - Auffassung, dass das Besteuerungsrecht dem Schuldnerstaat zugewiesen sei (s. Art. 19 Abs. 2 Rz. 22). Nach einer Verlautbarung der EStV aus dem Jahr 1995 steht das Besteuerungsrecht für eine von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gezahlte Rente nicht nach Art. 19 Abs. 1 dem Kassenstaat, sondern nach Art. 18 dem Wohnsitzstaat zu, wenn Rechtsgrund der Leistung nicht eine frühere „öff...

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