Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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6. Die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen
a) Einführung
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Gesamtbewertung eines Transferpakets. Durch das UntStRefG 2008 wurden erstmals der Tatbestand der Funktionsverlagerung sowie deren Besteuerung zunächst in § 1 Abs. 3 Sätze 9 ff. AStG und nunmehr - durch das AbzStEntModG - in § 1 Abs. 3b AStG gesetzlich verankert. Nach diesen Vorschriften soll bei der Verlagerung betrieblicher Funktionen ins Ausland eine Gesamtbetrachtung anhand eines sog. „Transferpakets“ erfolgen, wobei der Barwert der damit verbundenen finanziellen Überschüsse ermittelt und der Besteuerung in Deutschland zugrunde gelegt werden soll. Hierdurch wird der Grundsatz der Einzelbewertung aufgegeben. Der Gesetzgeber geht vielmehr davon aus, dass mit einem durch das „Transferpaket“ verkörperten Konglomerat aus übertragenen oder überlassenen Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen auch geschäftswertbildende Faktoren übergehen und der Besteuerung zu unterwerfen sind. Gemäß der Begründung des Regierungsentwurfs soll diese Gesamtbewertung notwendig sein, „weil der Preis für die einzelnen übertragenen Wirtschaftsgüter den Wert der Funktion regelmäßig ni...