Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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e) Zeitliche Bemessung
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Jährliche Gegenwartsbesteuerung. Sowohl beim Bund als auch bei allen Kantonen gilt heute für juristische und natürliche Personen die jährliche Gegenwartsbesteuerung (auch Postnumerando-Methode genannt). Danach sind Steuerjahr und Bemessungsjahr identisch. Die Veranlagung erfolgt im Folgejahr (Veranlagungsjahr), erst dann stehen die zur Veranlagung erforderlichen Unterlagen (Lohnausweise, Jahresrechnungen, Zinsbescheinigungen usw.) zur Verfügung. Siehe hierzu im Einzelnen Rz. 246 ff.
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Einstweilen frei.