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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

6.5 Erwerbstätigkeiten im Stunden- oder im Tageslohn

Ist ein quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer im Stunden- oder Tageslohn angestellt und wird ihm der Lohn nicht in Form einer monatlichen Zahlung ausgerichtet (bspw. wöchentliche Lohnzahlung, unregelmässige Zahlungen gemäss eingereichten Stundenabrechnungen), ist immer ein satzbestimmendes Monatseinkommen zu ermitteln und zwar bei Anstellungen im Stundenlohn durch Umrechnung auf 180 Stunden oder bei Anstellungen im Tageslohn durch Umrechnung auf 21,667 Tage. Umzurechnen ist dabei ausschliesslich der vereinbarte, aktuelle Stunden- oder Tageslohn (inkl. Ferien- und Feiertagsentschädigungen sowie weitere Entschädigungen, die auf Stunden- oder Tagesbasis ausgerichtet werden). Daneben sind einzig noch Kapitalabfindungen für in der Regel wiederkehrende Leistungen - und zwar ohne Umrechnung - in das satzbestimmende Lohneinkommen einzurechnen.

Mit dieser pauschalen Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens werden sowohl die Fälle mit mehreren Erwerbstätigkeiten als auch diejenigen mit Ein- und Austritten während des Monats abgedeckt.

Der Quellensteuerabzug ist jeweils im Zeitpunkt der Lohnzahlung vorzunehmen. Ferien- ...

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