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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

b) Nachsteuer

1075

Gegenstück zur Revision. Die Nachsteuer bildet das Gegenstück zur Revision zugunsten des Steuerpflichtigen. Dabei geht es um die Erhebung von Steuern (nebst Zinsen), die im Veranlagungsverfahren zu Unrecht nicht festgesetzt wurden, weil S. 126neu entdeckte Tatsachen oder Beweismittel der Steuerbehörde bei der Veranlagung nicht bekannt waren. Die Nachsteuer knüpft somit nur an objektive Voraussetzungen an. Auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen kommt es nicht an. Wie bei der Revision gilt eine Zehnjahresfrist.

1076

Nachsteuer auch ohne Strafsteuer. Damit kann eine Nachsteuer ohne Strafsteuer festgesetzt werden. Dies bedeutet, dass das Nachsteuerverfahren auch gegenüber den Erben durchgeführt werden kann.

1077-1079

Einstweilen frei.

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