Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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b) Nachsteuer
1075
Gegenstück zur Revision. Die Nachsteuer bildet das Gegenstück zur Revision zugunsten des Steuerpflichtigen. Dabei geht es um die Erhebung von Steuern (nebst Zinsen), die im Veranlagungsverfahren zu Unrecht nicht festgesetzt wurden, weil S. 126neu entdeckte Tatsachen oder Beweismittel der Steuerbehörde bei der Veranlagung nicht bekannt waren. Die Nachsteuer knüpft somit nur an objektive Voraussetzungen an. Auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen kommt es nicht an. Wie bei der Revision gilt eine Zehnjahresfrist.
1076
Nachsteuer auch ohne Strafsteuer. Damit kann eine Nachsteuer ohne Strafsteuer festgesetzt werden. Dies bedeutet, dass das Nachsteuerverfahren auch gegenüber den Erben durchgeführt werden kann.
1077-1079
Einstweilen frei.