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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

III. Vorbescheid zwischen dem Arbeitgeber und der Steuerbehörde (Ruling)

1. Allgemeines und Zuständigkeit

1 Der Arbeitgeber mit Sitz im Kanton Zürich kann seine Beteiligungspläne zwecks Feststellung des massgebenden Besteuerungszeitpunkts ebenso wie die einzelnen Aktienbewertungen dem kantonalen Steueramt zur Prüfung und Genehmigung einreichen (Ruling).

2 Vorbescheide anderer Kantone werden insoweit anerkannt, als sie inhaltlich diesem Merkblatt entsprechen.

3 Zuständig ist die folgende Amtsstelle: Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Wertschriften, Bändliweg 21, 8090 Zürich.

2. Voraussetzungen für einen Vorbescheid

1 Der zuständigen Amtsstelle sind sämtliche relevanten Plan- bzw. Vertragsunterlagen einzureichen. Aufgrund dieser Unterlagen ist unter genauem Verweis auf die massgebenden Textstellen vom Arbeitgeber eine steuerliche Beurteilung vorzunehmen und ein entsprechender Antrag zu stellen.

2 Der Vorbescheid bezieht sich einzig auf den im Antrag dargestellten Sachverhalt. Eine darüber hinausgehende Prüfung des Beteiligungsplans durch die Steuerbehörde findet grundsätzlich nicht statt.

3 Wird der Vorbescheid...

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