Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Auslegungs- und Anwendungskonflikte
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Anwendungskonflikte. Verneint man eine Qualifikationsverkettung im o.g. Sinne (s. Rz. 19), birgt die Auslegung und Anwendung der Verteilungsnormen einerseits und des Methodenartikels andererseits durch zwei verschiedene Vertragsstaaten die Gefahr von Auslegungs- bzw. Anwendungskonflikten, die unterschiedliche Kategorisierungen erfahren haben. Die Einteilung in verschiedene Konfliktkategorien hat zwar keine unmittelbare Bedeutung für die Rechtsanwendung, ihr soll aber eine Ordnungsaufgabe zukommen, die sie aber angesichts der jedenfalls in den Details S. 45sehr unterschiedlichen Differenzierungen nicht umfassend erfüllen kann. Die unterschiedliche Auslegung von abkommensrechtlichen Regelungen mit eigenständiger - nicht durch das innerstaatliche Recht ausfüllbarer - Begriffsbildung lassen sich als Subsumtionskonflikte bezeichnen. Diesen ist immanent, dass einer der Vertragsstaaten eine unzutreffende Auslegung vorgenommen haben muss, was sich letztlich nur durch ein Verständigungsverfahren auflösen lässt (Art. 26). Sog. Qualifikationskonflikte sind dadurch gekennzeichnet, dass bestimmte Einkünfte in dem einen und dem anderen Vertr...