Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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Art. 1
1 Dieses Gesetz regelt die Durchführung von internationalen Abkommen des Bundes im Steuerbereich, insbesondere zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, soweit deren Durchführung nicht durch andere Bundesgesetze im Steuerbereich geregelt wird.
2 Es regelt insbesondere:
a. das Verständigungsverfahren zur Vermeidung einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung;
b. die Entlastung von der Verrechnungssteuer;
c. die Bestrafung von Widerhandlungen im Zusammenhang mit Quellensteuern auf Kapitalerträgen.
3 Vorbehalten sind die abweichenden Bestimmungen des im Einzelfall anwendbaren Abkommens.