Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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Art. 8a Übergangsbestimmungen zur Änderung vom
1 Auf Gesuche, die beim Inkrafttreten der Änderung vom hängig sind, ist Artikel 2 Absatz 2 bisherigen Rechts anwendbar.
S. 1522 Auf Bewilligungsgesuche, die beim Inkrafttreten dieser Änderung hängig sind, sind Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 4 bisherigen Rechts anwendbar.