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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

4. Progressionsvorbehalt (Nr. 2 n.F.)

i.d.F. Änderungsprotokoll v. : folgende neue Nr. 2 wird eingefügt:

2. 1Die Bundesrepublik Deutschland behält das Recht, die nach den Bestimmungen dieses Abkommens von der deutschen Steuer ausgenommenen Einkünfte und Vermögenswerte bei der Festsetzung ihres Steuersatzes zu berücksichtigen. 2Dies gilt entsprechend für die in der Schweiz belegenen Vermögenswerte, wenn die daraus erzielten Einkünfte nach Nummer 1 Buchstaben a und b von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind oder auszunehmen wären.

164.1

Überblick. Durch das Änderungsprotokoll v. ergibt sich eine Verschiebung in der Nummerierung des Art. 24 Abs. 1, da eine neue Nr. 2 den Progressionsvorbehalt aus dem bisherigen Nr. 1 Satz 2 und 3 in zudem inhaltlich geänderter S. 143Formulierung aufnimmt und dadurch die bisherigen Nrn. 2 bis 4 die neuen Nrn. 3 bis 5 werden. Zugleich wird aber durch das Änderungsprotokoll die neue Nr. 5, welche die bisherige Nr. 4 war, aufgehoben (vgl. Rz. 174). Die bedeutendste inhaltliche (wenn auch nicht wesentlich rechtsändernde, vgl. Rz. 143) Änderung ist darin zu sehen, dass der Progressionsvorbehalt nunmehr auf ...

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