Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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4. Verhältnis zum innerdeutschen Recht
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Verhältnis zu § 24 EStG. Grundsätzlich erfasst Art. 12 auch sog. nachträgliche Einkünfte i.S.v. § 24 Nr. 2 EStG. Nachträgliche Einkünfte aus einem früheren Rechtsverhältnis i.S.v. § 24 Nr. 2 EStG entstehen etwa bei der verzögerten Zahlung von Lizenzgebühren aufgrund einer beendeten Lizenzvereinbarung. Verzieht der Steuerpflichtige (natürliche Person) z.B. nach der rechtlichen Begründung, aber vor der Zahlung der Lizenzgebühren unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht aus dem Vertragstaat, aus dem die Zahlungen stammen (z.B. Deutschland), in den anderen Vertragstaat (z.B. Schweiz), stellt sich die Frage, auf welchen Zeitpunkt abkommensrechtlich für die Verteilung der Besteuerungsrechte abzustellen ist. Für die Abkommensberechtigung ist der Zeitpunkt der Einkünfteerzielung maßgeblich, wie er vom innerstaatlichen Recht des Anwendestaats vorgegeben ist. Daneben stellt sich aber die weitere Frage, welcher Zeitpunkt hinsichtlich der Verwirklichung des abkommensrechtlichen Einkünfteerzielungstatbestands entscheidend sein soll. Stellt man auf den Veranlassungszeitpunkt der Lizenzgebühren ab (d.h. Zeitpunkt vor Wegzug), fände Art. 12 grds. keine Anwendung, da zu d...